Tagfahrlicht nachrüsten Regelungen der EU

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Tagfahrlicht nachrüsten Regelungen der EU

Beitragvon uganu » 16.10.2007, 16:55

Anbei ein Link zur Beachtung bei nachrüstung des Tagfahrlichtes

http://www.gva.de/upload/PM(Tagfahrlicht)20061130e_953.doc

Sind auch Anbauanweisungen enthalten:

Die ECE-Richtlinie 87 regelt die technischen Details für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten auch in Deutschland. Bei der Anbringung müssen einige Vorgaben hinsichtlich der Platzierung und technischen Funktionalitäten beachtet werden. Unter anderem schreibt die ECE-Regelung vor:
 Montage an der Fahrzeugfront
 Einhaltung eines Mindestabstands von 250 mm zum Boden, höchstens aber 1500 mm Bodenabstand
 Bei Aktivierung des Abblendlichts müssen sich die nachgerüsteten Leuchten automatisch abschalten und sie dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder dem Fernlicht brennen
 Tagfahrleuchten müssen sich automatisch mit Einschalten der Zündung aktivieren, weißes Licht ist vorgeschrieben

LED-Lichter mit ECE Kennzeichen gibt es im eBay Relais zur Ansteuerung nicht vergessen :D

Viel Spass beim Einbau :D
uganu
 

Beitragvon Sash » 25.12.2007, 22:17

Hi uganu,

hast Du ein Bild von einem eingebauten leuchtenden Tagfahrlichtsatz? Kann mir gar nicht vorstellen, wie sowas aussehen soll.
Sash
 


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