Ich habe mal bei Mazda wegen der E10 Verträglichkeit angefragt.
Das ist die Antwort:
Sehr geehrter Herr ......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Januar diesen Jahres.
Mazda gibt für Ihr Fahrzeug keine Freigabe für die Verwendung von Super E-10, der das Kraftstoff-System des Mazda MX-5 Typ NA schwer beschädigen kann. Freigegeben sind ausschließlich Baureihen, die nach 2002 neu eingeführt wurden, beginnend mit dem Mazda6. Bei diesen unten aufgeführten Modellen ist E10-Kraftstoff zugelassen, sofern dieser allen Vorschriften und Regeln zur Kraftstoffqualität im allgemeinen entspricht.
Mazda2 (DE u. DY), Mazda3 (BK u. BL), Mazda5 (CR u. CW), Mazda6 (GG/GY/GH), Mazda MX-5 (NC), Mazda RX-8 (SE), Mazda CX-7 (ER) und Mazda CX-9.
Alle älteren Mazda-Baureihen, eingeführt vor 2002 – dies gilt auch für den Mazda MX-5 Typ NA -, sind daher auch weiterhin mit Kraftstoffen zu betreiben, denen bis zu 5% Bio-Ethanol (E5) beigemengt ist. In Zukunft, wo Super-Kraftstoff nur noch mit 10% Bio-Ethanol-Gehalt erhältlich sein wird, tanken Sie bitte nur Super-Plus mit einem Bio-Ethanol-Gehalt von maximal 5%.
Bitte beachten beim Tanken: Auch Super Plus gibt es in einer E10-Variante. Diese bitte nicht verwenden.
Nach unserem derzeitigen Informationsstand ist es so, dass in Deutschland die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet sind, weiterhin Kraftstoff für Fahrzeuge, die E10 nicht vertragen, anzubieten und zwar zeitlich unbefristet. Diese Pflicht könnte nur durch Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was nicht geplant ist. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangt, dass die herkömmlichen Benzinsorten bis 2013 angeboten werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: http://www.mazda.de/owning/e10_kraftstoff/.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Mazda Motors (Deutschland) GmbH
Meike Albrecht
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